Wesensbeurteilung für Hunde, die älter als 13 Monate sind:
Gemäß den Richtlinien während der Corona-Pandemie gelten folgenden Regelungen für die Teilnahme von Hunden, die älter als 13 Monate sind:
Alle Hunde ab dem Wurftag 01.02.2019 können bis 30.06.2022 ohne Sondergenehmigung eine Wesensbeurteilung absolvieren.
(Informationen für Ortsgruppen und Mitgliedern: Stand 23.12.2021 Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV für die Dauer der Corona-Pandemie)
Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV für die Dauer der Corona-Pandemie:
SV-Richtlinien Wesensbeurteilung, Stand 05.05.2021
Änderungen Corona-Notverordnung und Richtlinien zur Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV:
Änderungen Corona-Notverordnung und Richtlinien zur Durchführung von Wesensbeurteilungen im SV
Hermann Wahl
LG-Zuchtwart