SV-Zuchtanlagenprüfung ZAP

Auf der Homepage des Hauptvereines ist bekannt gegeben, dass ab sofort anstelle der IPO-Prüfung als Zulassung zur Körung jetzt auch eine Zuchtanlagenprüfung durchgeführt werden kann. Um einen Hund zur Zucht einzusetzen, ist weiterhin eine Körung erforderlich. Neu ist aber hier auch die Wesensbeurteilung für Hunde nach dem Wurftag 01.07.2017. Leider kann von unserer Landesgruppe noch keine Zuchtanlagenprüfung angeboten werden, da die entsprechenden Leistungsrichter noch nicht geschult sind. Wir werden uns aber bemühen, entsprechende Schulungen durchzuführen. Um sich über die Durchführung der ZAP zu informieren, ist das Video (Link zum Video) zum Arbeitsteil auf der SV Homepage sehr hilfreich. Aber bitte beachten: die Videofime (es gibt noch weitere vom SV) sind leider nicht ganz der Prüfungsordung entsprechend. Maßgebend ist die Prüfungsordnung von 2019.

Hermann Wahl
LG-Zuchtwart