Wichtige Informationen für Besucher/Teilnehmer der LGA/JJM zum Thema Coronavirus

Die schärfste Waffe gegen das Virus ist die Vernunft!

 

Sehr geehrte Sportler-innen und Besucher der LGA in Schwalmstadt-Frankenhain,
im Vorfeld der Veranstaltung möchten wir Ihnen gerne einige wichtige Hinweise und Regeln zum Thema Corona zukommen lassen:

 

1) Betreten des Veranstaltungsgeländes
B
itte betreten Sie das Veranstaltungsgelände ausschließlich über den Haupteingang (Sachsenhäuser Weg) und tragen Sie sich dort in die Anwesenheitsliste ein. Bitte eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes unterschritten wird.
Um Staus am Haupteingang zu vermeiden, können Sie gerne alternativ dazu auch einen Zettel mit gut leserlicher Schrift ihren Kontaktdaten in den dafür vorgesehenen Karton einwerfen.
Dieser sollte folgende Daten enthalten:

Name(n):
Anschrift:
Telefonnummern:
Ankunftzeit:

Die Starter-innen dieser Veranstaltung übergeben ihre schriftlichen Kontaktdaten bitte mit den Unterlagen an der Meldestelle ab.

 

2. Abstand und Maske:
Leider hat die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in den letzten Tagen exponentiell zugenommen. Auch wenn die neuen Fallzahlen im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis wieder
etwas gestiegen sind, gibt es keinen Grund zur Sorge, allerdings auch keinen Grund für Nachlässigkeiten. Vielmehr zeigt dies, dass durch die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) die Ausbreitung des Virus klein gehalten werden kann.

Gerade der Punkt ABSTAND ist einer der wichtigsten Aspekte überhaupt, wie die Ausbreitung des Virus in den Hotspots der Großstädte und auf Grund von Familienfeiern zeigt. Daher versuchen Sie bitte, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, tragen Sie bitte eine Maske!

Da nicht ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden können wäre es sinnvoll, einen Klappstuhl mitzubringen; auch hier bitte den Mindestabstand beachten.

Beim Betreten und Verlassen des Geländes ist ein Stau zu vermeiden. Auch hier besteht die Maskenpflicht, wie auch grundsätzlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Generell glit die Maskenpflicht beim Gang auf die Toilette sowie beim Speisen und Getränke holen !

 

Achten Sie weiterhin auf sich und andere, indem Sie die Regelungen einhalten und an der  einen oder anderen Stelle auch mehr tun, als nur die geltenden Vorschriften einzuhalten. Wir alle wünschen uns wieder in die Zeit vor der Pandemie zurück, in der wir uns unbeschwert  mit Freunden, Kollegen und Verwandten treffen, feiern oder Sport treiben konnten. Leider müssen wir hier zum Wohle der Allgemeinheit zurücktreten, damit alle unbeschadet diese Zeit überstehen können.

Wir sind stets bemüht, Sie auf dieser Veranstaltung einem so geringen Risiko wie möglich auszusetzen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

LG-Ausbildungswart
Karl Deisenroth