Wesensbeurteilung – Alter des Hundes

Wesensbeurteilung im Alter von 9-12  Monaten!

Leider gibt es immer wieder Unstimmigkeiten bzgl. des Alters der zur Wesensbeurteilung zu meldenden Hunde.

Aus diesem Grund möchten wir hiermit nochmal deutlich darauf hinweisen, dass für alle Deutschen Schäferhunde, die zur Zucht eingesetzt werden sollen und die ab dem 01.07.2017 geboren sind, eine Wesensüberprüfung zwischen dem vollendeten 9. Lebensmonat und dem vollendeten 13. Lebensmonat (offizielle Formulierung des SV) eingeführt wurde.

Das bedeutet:
Der Hund darf 9-12 Monate alt sein!

Mit Vollendung des 13. Lebensmonats wird er 13 Monate alt und darf NUR NOCH mit kostenpflichtiger Sondergenehmigung teilnehmen.