Weitere Infos zur Corona-Notverordnung

Da bei mehreren Züchtern und Sportlern unserer Landesgruppe Unsicherheit in Bezug auf die  vorübergehende Anpassung  der Zuchtordnung gemäß Corona-Notverordnung besteht, haben wir nochmals bei der SV-HG nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

 


Sehr geehrter Herr Deisenroth,

die Corona-Notverordnung hat die Regelungen zum Zuchteinstieg während der Pandemie nur im Hinblick auf Ausbildungskennzeichen und Zuchtbewertung getroffen. Aus diesem Grund sind alle anderen Zuchtvoraussetzungen, die in Ziffer 4.1.1. der Zuchtordnung gefordert werden, einzuhalten.

Das heißt, dass ein Züchten ohne Ausbildungskennzeichen nur für Hündinnen erlaubt ist, die ansonsten über alle Zuchtvoraussetzungen verfügen. Hierfür ist zwingend ein Antrag an das Zuchtbuchamt erforderlich, hier prüfen wir alle Zuchtvoraussetzungen sowie auch die Paarung im Hinblick auf Inzucht, HD- und Größenzuchtwerte.

Eine BH-Prüfung ist keine Zuchtvoraussetzung, d.h. die Hündin muss derzeit auch keine BH-Prüfung nachweisen, um belegt zu werden.

Für die Zuchtbewertung gilt, dass diese ebenfalls vor dem Deckakt erreicht sein muss. War der betreffende Hund noch nicht auf einer Schau, kann er eine Einzelabnahme absolvieren. Für eine Einzelabnahme einer vorläufigen Zuchtbewertung muss Antrag an das Zuchtbuchamt gestellt werden, das Mindestalter des Hundes muss hier 17  Monate betragen. Für Hunde ab 24 Monate (Gebrauchshundeklasse) kann auf die Forderung des Ausbildungskennzeichen verzichtet werden, eine V-Bewertung ist jedoch ohne Nachweis des Ausbildungskennzeichens nicht möglich.

Werden die oben geforderten Nachweise nicht oder nicht innerhalb der geforderten Frist (9 Monate) erbracht (z. B. wenn die Hündin versterben sollte), so wird für die Welpen vom Zuchtbuchamt ein Abstammungsnachweis, in Form einer Ahnentafel ohne Prädikat (weiß) ausgestellt (analog zu den Erläuterungen und Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung, 2.2. Ahnentafeln, Ahnentafel ohne Prädikat (weiß)). Werden die Ausbildungskennzeichen in der Frist nachgeholt, erhalten die Welpen die Leistungszucht bzw. die Körzucht oder die Kör- und Leistungszucht zuerkannt.

Die entstehenden Welpen werden ganz normal ab dem 50. Lebenstag gechippt und geimpft. Die Wurfmeldung muss, wie die Zuchtordnung des SV vorschreibt, innerhalb von 4 Wochen ab Chiptag der Welpen eingereicht werden. Die Wurfmeldung werden wir in unserem Hause zurückstellen, bis die fehlenden Ausbildungskennzeichen vorliegen bzw. die Frist von 9 Monaten beendet ist.

Auch die Ahnentafeln ohne Prädikat werden vom VDH anerkannt und Hunde mit solchen Ahnentafel können am SV-Geschehen teilnehmen, sei es Zucht, Zuchtschau, Körung oder Prüfung. Die einzigen Einschränkungen beziehen sich auf die Bereiche, in denen eine Leistungszucht, Körzucht oder Kör- und Leistungszucht gefordert wird. Dies trifft derzeit nur auf die Bewertung auf der Bundessiegerzuchtschau zu, hier könnten solche Tiere nicht unter die ersten 30 platziert werden oder die Bewertung VA erreichen.

Derzeit gibt es die Möglichkeit nicht, dass nach Ablauf der 9 Monate noch Ausbildungskennzeichen nachgeholt und dann später die Leistungszucht/Körzucht/Kör- und Leistungszucht zuerkannt wird. Damit befasst sich jedoch ein Antrag an die Bundesversammlung zum vereinfachten Zuchteinstieg. Hier bleibt abzuwarten, ob die Bundesversammlung diesem Antrag folgen wird, dann könnten später erreichte Ausbildungskennzeichen generell zur Anerkennung in einer höheren Kategorie der Ahnentafel führen. Lehnt jedoch die Bundesversammlung den Antrag ab, dann besteht diese Möglichkeit nicht. Die Zuchtordnung schreibt vor, dass die Ausbildungskennzeichen vor dem Decktag vorliegen müssen, die Corona-Notverordnung räumt zum Nachholen 9 Monate ein. Damit sind weitere Möglichkeiten ausgeschlossen.

Sollte die Pandemie uns noch länger beschäftigen, kann natürlich dann auch noch über eine Änderung der Corona-Notverordnung nachgedacht werden.

Alle Informationen zum Thema Züchten – Coronanotverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter www.schaeferhunde.de/service/corona.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

A. Fath