Information über die Vorführung von tragenden und säugende Hündinnen
Die Vorführung von tragenden und säugenden Hündinnen ist in der jeweiligen Ordnung geregelt, soll aber hier nochmal kurz zusammengefasst werden. Insbesondere deshalb, weil hier die Aussage in der neuen Prüfungsordnung nicht eindeutig ist.
Zuchtschauordnung
II. 1.2.7. Hündinnen dürfen ab dem 42. Tag der Trächtigkeit nicht mehr vorgeführt werden. Säugende Hündinnen dürfen erst ab dem 42. Tag nach dem Wurftag der Welpen vorgeführt werden.
Körordnung
3.1 Abs. 9: Hündinnen dürfen ab dem 42. Tag der Trächtigkeit nicht mehr vorgeführt werden. Säugende Hündinnen dürfen erst ab dem 42. Tag nach dem Wurftag der Welpen vorgeführt werden.
3.1 Abs. 10: Läufige Hündinnen sind dem Körmeister zu melden, dieser regelt die Teilnahme.
Prüfungsordnung
Lt. Beschluss der Bundesversammlung 2019 darf eine Hündin ab dem 19. Tag nach dem Deckakt in keiner Prüfung und keinem Wettkampf geführt werden. Dieses gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach dem Wurftag.
Ausdauerprüfung
Ab dem Belegtag dürfen Hündinnen nicht mehr teilnehmen.
Hermann Wahl
LG-Zuchtwart