FAQs zur Wesensbeurteilung, veröffentlicht von der SV-HG am 25.02.2019
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Anmerkung der LG:
„zwischen dem vollendeten 9. Lebensmonat und dem vollendeten 13. Lebensmonat (offizielle Formulierung des SV)“ bedeutet: Der Hund darf 9 – 12 Monate alt sein! Siehe auch hier!