Aktualisierung der Corona-Notverordnung im SV sowie der SV-Richtlinien zur Durchführung der Wesensbeurteilung

Die SV-HG informiert:

Aktualisierung der Corona-Notverordnung im SV sowie der SV-Richtlinien zur Durchführung der Wesensbeurteilung

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  1. Corona-Notverordnung im SV (Download):
    III. Körordnung – Ziffer 2.4. Körzeit
    Der Zeitraum der Körsaison 2020/2021 wird über den 30. November hinaus um drei Monate bis zum Beginn der Körsaison 2021 verlängert.
  2. Richtlinie zur Durchführung der Wesensbeurteilung (Download):
    Regelungen für die Teilnahme von Hunden, die älter als 13 Monate sind:
    Alle Hunde, die nach dem 01. Februar 2019 geboren sind, können bis zum 30.06.2021 (vorher: 31.12.2020) ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Einzelabnahmen Zuchtbewertung, die 6 Monate gelten, aufgrund der derzeitigen Situation auf Antrag an das Zuchtbuchamt um weitere 6 Monate zu verlängern.