Aktivster HF / Aktivste OG: Neue EU-Datenschutzregeln greifen auch hier

Wichtige Info für alle Teilnehmer an unserem Wettkampf „Aktivster HF / Aktivste OG“:

Im Zusammenhang mit den Datenschutzverordnungen ist für das Erfassen und Veröffentlichen der Daten zum Wettbewerb „Aktivster HF / aktivste OG“ die Einwilligung der betroffenen Personen notwendig. Siehe hierzu auch den Artikel „DIE EU-DSGVO“ in der SV-Zeitung vom April 2018.

Was bedeutet das für den Wettbewerb?
Zukünftig werden nur noch Daten zum Wettbewerb veröffentlicht, bei denen eine Zustimmung durch die betroffene Person (Teilnehmer) vorliegt. Auch die Auswertung für die „aktivste OG“ enthält nur Daten über die Teilnehmer, die eine Zustimmung erteilt haben.

Ich bitte ALLE, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, die Erklärung

„Aktivster HF /aktivste OG; Einwilligung personenbezogene Daten nach DSGVO“

abzugeben.

 

Viele Grüße
Karl-Heinz Ebert