Änderung Terminschutzgebühr ab 01.01.2023

Die SV-HG informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VDH hat auf seiner Mitgliederversammlung am 01.08.2021 die VDH-Beitragsordnung mit Wirkung ab 01.01.2023 geändert. Danach ist künftig vom SV zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen ein Sportanteil in Höhe von 0,75 EUR je beitragspflichtigem Start an den VDH zu bezahlen. Die geänderte Beitragsordnung des VDH können Sie hier einsehen: https://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/satzung/2021_Neue_Satzungen_und_Ordnungen/Beitragsordnung.pdf

Zur Kompensation dieses zusätzlichen Beitrags sehen wir uns leider gezwungen, die seit 23 Jahren stabilen Terminschutzgebühren erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2023 anzuheben. Um die Angleichung nicht unverhältnismäßig ausfallen zu lassen, hat die Bundesversammlung im Mai dieses Jahres bereits die Quotelung der Rückzahlung der Terminschutzgebühren an die Landesgruppen von früher 50% auf 37,5% gesenkt.

Die neuen Terminschutzgebühren für Veranstaltungen ab dem 01.01.2023 betragen:

  • Veröffentlichung SV-Zeitung, pro Tag      28,00 €
  • Veröffentlichung Express, pro Tag          56,00 €

 

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki